AGB
1. Geltung
Diese AGB gelten für alle Kursangebote der Schwimmschule Wal. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Basel-Stadt.
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2. Anmeldung
Die Anmeldung muss über das Online-Formular auf der Website der Schwimmschule Wal erfolgen und ist verbindlich. Die Platzvergabe erfolgt nach Reihenfolge des Anmeldungseingangs. Bisherige Teilnehmende erhalten Vorrang.
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3. Kursbestätigung
Mit der schriftlichen Kursbestätigung wird die Anmeldung verbindlich und das Kursgeld fällig. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, wird der Kurs abgesagt und das Kursgeld vollständig zurückerstattet.
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4. Zahlungsbedingungen
Das Kursgeld ist spätestens zwei Tage vor Kursbeginn per Überweisung zu bezahlen. Barzahlungen sind ausgeschlossen.Die Kursteilnahme ist nur bei fristgerechtem Zahlungseingang möglich.
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5. Rücktritt durch Teilnehmende
Abmeldungen sind schriftlich mitzuteilen.
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Weniger als 14 Tagen – 50% des Kursgeldes
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Bei unentschuldigtem Nichterscheinen oder bei Abmeldung nach Kursbeginn werden keine Kursgelder zurückersttatet.
6. Hallenbad-Eintritt
Der Eintritt in die Schwimmhalle während der Kurszeit ist im Kursgeld inbegriffen, ausser für die Kurse im Hallenbad Muttenz.
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7. Absenzen
Versäumte Lektionen werden weder nachgeholt noch rückerstattet. Die Teilnahme ist persönlich und nicht übertragbar – auch nicht im Krankheits- oder Unfallfall. Der Abschluss einer Annullationskostenversicherung liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden.
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8. Kursleitung
Die Kurse werden in der Regel durch die zugewiesene Kursleitung durchgeführt. Bei Bedarf kann eine Stellvertretung ohne Vorankündigung eingesetzt oder ein Kurstermin kurzfristig abgesagt werden. Daraus entsteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung.
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9. Gesundheit
Teilnehmende mit folgenden Symptomen dürfen nicht am Kurs teilnehmen: Fieber, Durchfall, ansteckende Krankheiten, Augen-/Ohrenentzündungen, Kopfläuse, starke Erkältung oder Husten.
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10. Versicherung und Haftung
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Die Schwimmschule Wal und die Betreiber der Schwimmhallen übernehmen keine Haftung für Unfälle, Schäden, Diebstahl oder Verlust von persönlichen Gegenständen.
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11. Kinderkurse
Bei Kinderkursen tragen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten die Verantwortung bis unmittelbar vor und nach der Lektion. Während des Kurses liegt die Aufsicht bei der Kursleitung. Es wird empfohlen, fünf Minuten vor Kursbeginn anwesend zu sein.
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12. Krankenkassen
Eine Beteiligung der Krankenkasse ist direkt mit dieser abzuklären. Auf Wunsch stellt die Schwimmschule eine Kursbestätigung aus.
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13. Änderungen
Programm- und Preisänderungen für zukünftige Angebote bleiben vorbehalten.
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14. Höhere Gewalt
Bei Schliessungen, technischen Störungen oder Ereignissen höherer Gewalt, die die Durchführung des Kurses verhindern, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz.